Reinigungsprozesse...
Grundsätzliches zur Prozessüberwachung ❗️

Aufgrund verschiedenster Faktoren und Parameter liegt es in der Natur der Sache, dass jeder Reinigungsprozess im RDG individuell zu bewerten und somit auch individuell zu überwachen ist.
Jede Arztpraxis, jedes Klinikum, jede Aufbereitungseinheit verwendet einen bestimmten Reiniger, abgestimmt auf die Verschmutzungen und Verträglichkeit der Instrumente.
Genauso gibt es auch verschiedene Reinigungsprozessindikatoren am Markt, aber eben nicht den einen der alle glücklich macht. Abhängig von Wasserqualität, Reinigerchemie, Mechanik und letztendlich der Beladung sollte ein Reinigungsprozessindikator auf den jeweiligen validierten Prozess abgestimmt werden, um somit ein "worst-case" abbilden zu können. Denn nur so lassen sich frühzeitig etwaige Abweichungen der Prozessparameter aufdecken, die das RDG nicht überwachen kann. Als häufige Ursachen haben sich u.a. Beladungsfehler, Verwechslung der Reinigungsmittelkanister, defekte Dosiersysteme sowie die Verschleppung von "alten" Enzymen herausgestellt. Es werden immer wieder nachweislich eklatanteste Fehler aufgedeckt, die ohne einen Reinigungsprozessindikator niemals oder erst viel zu spät bemerkt worden wären.
GKE hat entsprechend dieser Aufgabenstellung erstmals die in der DIN EN 15883 benannten Referenzanschmutzungen in einem absolut reproduzierbaren Typ-Test verglichen, und aus den gewonnenen Erkenntnissen einen mehrstufigen Reinigungsprozessindikator entwickelt, der sich individuell an die verschiedensten Reinigungsprozesse anpassen lässt. Der GKE Reinigungsprozessindikator wird in einem äußerst kostengünstigen Verfahren hergestellt und ist bei Bedarf sogar dokumentierbar.
Die MPBetreibV (§ 8.2) setzt bei maschinellen Aufbereitungsverfahren validierte Prozesse voraus, die durch eine entsprechende Routineüberwachung nachweislich reproduzierbar verlaufen und verweist des weiteren auf die RKI-Richtlinie.
Die "neue" RKI-Richtlinie von 10/2012 definiert im Anhang 3 die Verwendung von Reinigungsindikatoren als "Chargenbezogene Prüfung". Der dort angegebene Zusatz "ggf." heißt nicht "freiwillig", sondern unter gegebenen Umständen, also z.B. bei Intrumenten AN oder IN denen die Sauberkeit des Behandlungsguts nicht in Augenschein genommen werden kann und kritisch-B.
Für die Ermittlung eines geeigneten Reinigungsprozessindikators für Ihre Prozesse sowie weitere Fragen zu dieser Themenstellung stehen wir Ihnen gern jederzeit völlig unverbindlich und kostenfrei zur Verfügung.